top of page
20200705_162843.jpg

Unsere

​Teilnahmebedingungen

Kein Spiel ohne Spielregeln, kein Kletterparkbesuch ohne Teilnahmebedingungen.

Und gerade bei uns gilt - Safety First!

​

Jeder Besucher (Teilnehmer) muss vor Betreten bzw. Begehen des Kletterparks Purkersdorf die nachfolgenden Teilnahmebedingungen bzw. Benutzungsregeln durchlesen und diesen durch seine Unterschrift zustimmen. Für Minderjährige müssen die Erziehungsberechtigten bzw. Sorgeberechtigten die Teilnahmebedinungen bzw. Benutzungsregeln durchlesen und diese mit dem/der Minderjährigen durchsprechen bevor diese/r die Parcours begehen darf.

  1. Die Benutzung des Kletterparks ist mit Risiken verbunden und erfolgt auf eigene Gefahr. Eine falsche Handhabung der Ausrüstung, ein falscher Umgang mit der Sicherungstechnik oder eine Zuwiderhandlung gegen die in der Sicherheitsunterweisung erhaltenen Anweisungen kann schwere Verletzungen oder sogar den Tod zur Folge haben.

  2. Der TN nimmt zur Kenntnis, dass bei der Begehung der Parcours mit Verletzungen, wie Hautabschürfungen o. ä. zu rechnen ist. Je nach Jahreszeit kann es auch zu Verschmutzungen an der Kleidung durch Harz an den Bäumen kommen.

  3. Der Kletterpark ist für Besucher ab einer Körpergröße von 110 cm zugänglich, die nicht an einer Krankheit oder einer psychischen oder physischen Beeinträchtigung leiden, welche eine Gefahr für die eigene oder die Sicherheit anderer TN darstellen kann. Kinder unter 14 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erziehungs- bzw. Sorgeberechtigten klettern.

  4. Personen, welche alkoholisiert oder unter dem Einfluss von Drogen stehen, sind nicht berechtigt den Kletterpark zu begehen.

  5. Schwangeren ist das Klettern ausdrücklich untersagt.

  6. Beim Begehen des Kletterparks dürfen keine Gegenstände mitgeführt werden, welche eine Gefahr für die eigene oder die Sicherheit anderer TN darstellen könnten (Schmuck, Handys, Kameras, etc.).

  7. Lange Haare müssen zusammengebunden werden.

  8. Die ausgeliehene Ausrüstung darf während der Begehung zu keiner Zeit abgelegt werden und ist ausdrücklich nach Anweisung der Trainer zu benutzen. Sie ist nicht an Dritte übertragbar und nach Beendigung des Kletterparkbesuchs dem Trainer wieder auszuhändigen.

  9. Jeder TN muss vor dem Begehen der Parcours an der gesamten Sicherheitseinschulung teilnehmen und im Anschluss den Einschulungsparcours absolvieren*. Sämtliche Anweisungen des Trainers sind bindend. Bei Zuwiderhandlung oder Verstößen gegen diese übernimmt der Betreiber/der Eigentümer des Kletterparks Purkersdorf keine Haftung für damit verbundene Schäden. Außerdem behält sich der Betreiber/Eigentümer das Recht vor, zuwiderhandelnde TN vom Kletterpark auszuschließen.

  10. Jede einzelne Station darf nur von einem TN zur gleichen Zeit begangen werden. Auf den Plattformen/Podesten dürfen sich zeitgleich maximal 3 TN aufhalten.

  11. Das Rauchen bei angelegtem Gurt und/oder in unmittelbarer Nähe der Ausrüstung sowie im Gelände/Wald ist strengstens untersagt.

  12. Der Betreiber/Eigentümer haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Personenschäden. Schäden welche sich der TN selbst zufügt (z. B. durch Unachtsamkeit, wie Anstoßen, Stolpern, Ausrutschen, etc.) unterliegen der eigenen Verantwortung des jeweiligen TN bzw. des jeweiligen Erziehungs-/Sorgeberechtigten. Für Sach- und Vermögensschäden haftet der Betreiber/Eigentümer nur bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit, der mit der Leistung oder Führung beauftragen Person.

  13. Der TN erteilt seine Zustimmung, dass eventuell während seiner Aktivität von dem Betreiber/Eigentümer aufgenommene Fotos oder Aufnahmen, auf denen der TN zu sehen ist, für Werbezwecke des Kletterparks Purkersdorf verwenden werden dürfen – allerdings nur, soweit aus diesen keinerlei Rückschlüsse auf die Identität des TN oder dessen angegebenen Daten möglich ist.

  14. Der Betreiber/Eigentümer behält sich das Recht vor, den Betrieb aus sicherheitsrelevanten Gründen (z. B. Feuer, Sturm, Gewitter, etc.) einzustellen. Es erfolgt in diesem Fall keine Rückvergütung der Mitgliedsgebühr.

  15. Der Parcours 7 ist nur nach Rücksprache mit den Guides zu begehen, andernfalls ist im Falle einer Bergung aus dem Parcours durch einen unserer Guides eine einmalige Gebühr 25 EUR zu leisten.

  16. *zu Punkt (9): Für TN, welche in der aktuellen Saison bereits im Kletterpark Purkersdorf UND an einer Sicherheitseinschulung teilgenommen haben, besteht die Möglichkeit, nur noch an einer Sicherheitsüberprüfung teilzunehmen

bottom of page